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Zu den unternehmensfremden Verkaufsorganen zählen beispielsweise die Händler, die im Auftrag der von ihnen vertretenen Unternehmen Einkaufsgelegenheiten abschließen, die Kommissionäre, die in eigenem Namen aber auf Rechnung des Anbieters handeln und die Makler, die fallweise mit Kauf- bzw. Verkaufsaufgaben betraut werden. In den meisten Fällen reduziert sich die Wahl auf die Wahlmöglichkeiten Reisender oder Handelsvertreter, da Kommissionäre und Makler zunehmend an Relevanz einbüßen. Trotz der Differenzen bei rechtlichen Position haben Passagiere und Händler sehr ähnliche Aufgaben. Die Entscheidung bezieht sich primär auf die Frage, wer die Vertriebsaufgaben effizienter und mehr lösen kann. Dabei sind u. a. folgende Maßstäbe zu beachten: entstehende Kosten und Profite, die Steuerbarkeit und Flexibilität der Nutzung, die Möglichkeit der Gewinnung von Marktinformationen sowie die Gefahren durch eine rechtliche Bindung.
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