Something about you:
|
Zu den unternehmensfremden Verkaufsorganen zählen zum Beispiel die Händler, die im Auftrag der von ihnen vertretenen Unternehmen Einkaufsgelegenheiten abschließen, die Kommissionäre, die in eigenem Namen aber auf Rechnung des Anbieters traden und die Makler, die fallweise mit Kauf- bzw. Verkaufsaufgaben betraut sein. In den meisten Fällen reduziert sich die Auswahl auf die Alternativen Reisender oder Handelsvertreter, da Kommissionäre und Vermittler mehr und mehr an Bedeutung einbüßen. Trotz der Differenzen in der rechtlichen Position haben Passagiere und Händler sehr ähnliche Aufgabenbereiche. Die Entscheidung zieht sich primär auf die Frage, wer die Vertriebsaufgaben effektiver und platzsparender lösen kann. Dabei sind u. a. folgende Maßstäbe zu beachten: entstehende Kosten und Umsätze, die Steuerbarkeit und Flexibilität des Einsatzes, die Möglichkeit der Gewinnung von Marktinformationen sowie die Gefahren durch eine juristische Anhänglichkeit.
|