|
Something about you:
|
Dringende Unterstützung beim Familiennachzug nach Termin am 15.02.2026 Sehr geehrter Damen und Herren,
ich wende mich in einer für mich lebensentscheidenden Angelegenheit an Sie. Es geht um den Familiennachzug meiner Ehefrau aus Algerien. Die aktuelle Situation: Meine Frau hatte am 15.02.2026 ihren Termin bei der Deutschen Botschaft in Algier. Die Botschaft teilte ihr mit, dass die Entscheidung nun bei der Zustimmung der Ausländerbehörde (ABH) liegt. Dies ist unsere letzte große Hoffnung, nachdem ein früherer Antrag im Jahr 2023 (damals noch unter § 23 Abs. 3) abgelehnt wurde. Ich befinde mich aktuell im Wechsel auf den Aufenthaltstitel § 25b AufenthG. Ich lebe seit 2015 in Deutschland, bin straffrei und voll integriert. Trotz meiner schweren gesundheitlichen Rückschläge zwischen 2017 und 2021 habe ich mich niemals aufgegeben. In dieser Zeit habe ich erfolgreich meinen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 absolviert und mich sprachlich bis zum B2-Zertifikat hochgearbeitet (zuvor A1, A2 und B1). Zudem habe ich zahlreiche Praktika geleistet, um trotz meiner Operationen den Anschluss an den Arbeitsmarkt zu finden. Dass ich heute voll erwerbstätig bin und keine staatliche Hilfe beanspruche, ist das Ergebnis harter Arbeit an meiner Integration. Humanitäre Dringlichkeit: Gesundheit: Aufgrund meines Implantats im Kopf und der ständigen Gefahr durch Gehirnflüssigkeit brauche ich die häusliche Unterstützung und emotionale Stabilität durch meine Frau. Notlage meiner Frau: Meine Frau ist in Algerien völlig auf sich allein gestellt. Ihre Mutter ist verstorben, der Vater unbekannt. Sie hat keine eigene Wohnung und lebt unter prekären Bedingungen bei Verwandten. Zusätzlich ist sie sehbehindert, da sie auf einem Auge 100% blind ist und nur mit einem Auge sehen kann. Jeder Termin bei der Botschaft bedeutet für sie eine 14-stündige Reise und enorme Kosten, die uns psychisch und finanziell zermürben. Problem A1-Zertifikat: Die Botschaft deutete an, dass das A1-Zertifikat eventuell neu gemacht werden muss, weil es über ein Jahr alt ist. Dies wäre nach all den Jahren der Trennung (wir kennen uns seit 10 Jahren) eine unzumutbare Härte. Meine Bitte an Sie: Ich habe das Gefühl, dass die Ausländerbehörde mir grundsätzlich wohlgesonnen ist. Könnten Sie als mein Berater Kontakt zur Ausländerbehörde aufnehmen, um meine besondere Situation (Schwerbehinderung, volle Erwerbstätigkeit, 10 Jahre Beziehung) und die Sehbehinderung meiner Frau zu schildern? Eine positive Stellungnahme der ABH gegenüber der Botschaft ist der einzige Weg, um eine erneute Ablehnung zu verhindern. Ich habe alle Unterlagen (Fiktionsbescheinigung, Arbeitsverträge, Atteste, Heiratsurkunde) vorliegen und kann sie Ihnen sofort im Chat senden. Bitte helfen Sie uns, damit wir nach drei Jahren Ehe und zehn Jahren des Wartens endlich zusammenleben können. Mit freundlichen Grüßen, Ablhamid
|