Hallo Aami,
das ist eine wirklich blöde Situation. Ich erkläre erst mal ein paar Wichtige Informationen zu Unterhaltsvorschuss und Bürgergeld:
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Unterhaltsvorschuss ist für Kinder von Alleinerziehenden gedacht, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Er wird eigentlich beim Jugendamt beantragt – nicht beim Jobcenter.
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Das Jobcenter kann Dich auffordern, Unterhaltsvorschuss zu beantragen oder den Antrag selbst stellen, wenn es denkt, dass ein Anspruch besteht. - Das scheint hier der Fall gewesen zu sein.
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Wenn Du wieder verheiratet bist und mit Deiner neuen Partnerin zusammenlebst, giltst Du nicht mehr als alleinerziehend und hast keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss - das stimmt also leider.
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Der Unterhaltsvorschuss wird auf das Bürgergeld (früher Hartz IV) angerechnet.
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Wenn Du Leistungen zu Unrecht bekommen hast (zum Beispiel weil Du wieder verheiratet warst), kann das Jugendamt das Geld zurückfordern.
So, jetzt aber zu den Lösungen. Was Du jetzt tun kannst:
Hast du dem Jobcenter und Jugendamt denn deine Hochzeit gemeldet? Wenn ja:
1. Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid einlegen
Leg sofort schriftlich Widerspruch beim Jugendamt gegen die Rückforderung ein. Erkläre, dass das Jobcenter den Antrag gestellt hat, obwohl Du alle Unterlagen – inklusive Heiratsurkunde – vorgelegt hast und nicht wusstest, dass Du keinen Anspruch mehr hattest.
Füge alle Nachweise bei – besonders die Kopie Deiner Heiratsurkunde und die Korrespondenz mit dem Jobcenter.
2. Nachweise für Deine Situation sammeln
Sammle alle Belege, dass Du dem Jobcenter und dem Jugendamt Deine neue Ehe gemeldet hast (z. B. Kopien von Briefen, E-Mails, Eingangsbestätigungen).
Halte fest, dass Du den Antrag nicht selbst ausgefüllt, sondern nur auf Aufforderung des Jobcenters unterschrieben hast.
3. Prüfen, ob Du Anspruch auf andere Leistungen hast
Da Du keinen Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss hast, prüfe, ob Du vielleicht Kindergeld, Wohngeld oder andere Familienleistungen bekommen kannst. Kindergeld zB kannst Du auch noch 6 Monate rückwirkend beantragen.
Wichtig:
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Grundsätzlich haftest Du für falsche Angaben im Antrag. Aber wenn Du nachweisen kannst, dass das Jobcenter den Antrag ausgefüllt hat und Du alle Infos korrekt angegeben hast, kann das Deine Verantwortung verringern.
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Keine Panik. Aber in diesem Fall ist es sicherlich sinnvoll mit allen Unterlagen zu einer Beratung vor Ort zu gehen.
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Die Betreuungskosten für Deine Kinder kannst Du eventuell an anderer Stelle geltend machen – zum Beispiel beim Jugendamt oder über steuerliche Freibeträge. Also auch hier alle Belege zusammen suchen.
Zusammenfassung
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Lege sofort Widerspruch gegen den Bescheid ein.
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Hol Dir rechtliche Beratung und Unterstützung.
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Sammle alle Nachweise, dass Du Deine Ehe gemeldet hast.
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Prüfe, ob Dir andere Leistungen zustehen.
PS: Ich bin kein Anwalt und kein gelernter Experte. Ich habe nur selbst viel dazu gelesen. @Meike, @mbeon-Éanna könntet ihr hier nochmal korrigieren und Ergänzen? Ich bin nur eingesprungen, weil ihr bestimmt in den Osterfeiertagen seid.
Mit freundlichen Grüßen,
V.