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Ich habe einen Aufenthaltstitel 25 Abs. 2 (4 AsylG) und möchte in mein Heimatland reisen um zu heiraten. Kann ich dort mit Visa ein und ausreisen, ohne dass ich Angst haben muss nicht mehr nach Deutschland zu kommen.

asked Nov 8, 2022 in Asylum proceedings by Kika121 | 203 views

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Hallo @Kika121,

Hier geht es nicht so viel darum, ob Sie wieder nach Deutschland kommen können. Solange Sie nicht länger als 6 Monate im Ausland sind, bliebt Ihr Aufenthaltstitel gültig und Sie können wieder einreisen.

Das Problem ist, dass Sie durch die Reise eventuell Ihren Schutzstatus verlieren würden. Wenn bestimmte Behörden (z.B. Ausländerbehörde, Jobcenter, Grenzkontrolle) von Ihrer Reise erfahren, sind Sie verpflichtet, das BAMF mitzuteilen. BAMF leitet dann eine Widerrufsprüfung des Schutzstatus ein. Das heißt, BAMF schaut, ob Sie Ihren Aufenthalt behalten oder verlieren soll. Hier gibt es mehrere Faktoren, um eine Entscheidung zu treffen. Zum Beispiel wie lange jemand in der Heimat war, warum, wie oft, ob es Kontakt mit den Behörden der Heimat gab (in Ihrem Fall vermutlich ja, weil Sie ein Visum beantragen müssen).

Ich empfehle Ihnen sehr, eine persönliche Beratung mit jemand mit Fachwissen in diesem Bereich (z.B. Anwält*innen, Migrationsberatung, Flüchtlingsrat) auszusuchen, vor Sie weiter etwas machen.

Beste Grüße

Éanna

answered Nov 10, 2022 by mbeon-Éanna
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