Wenn der Vertrag unterschrieben ist, findet die Wohnungsübergabe statt. Dort bekommt man den Schlüssel und man geht nochmal durch die Wohnung. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein Protokoll über den Zustand der Wohnung angefertigt werden: Wenn noch Mängel da sind, also Sachen, die noch repariert werden müssen, wird das notiert, aber auch wenn die Wohnung komplett renoviert wurde. Außerdem werden die Zählerstände für Strom und Gas notiert, damit man nicht mehr zahlt, als man verbraucht. Sowohl der Vermieter als auch der Mieter müssen eine Kopie des Übergabeprotokolls bekommen.
Das betrifft übrigens auch Möbel, die möglicherweise noch drin sind. Wenn der vorherige Mieter mit Ihnen vereinbart, dass sie irgendwelche Möbel übernehmen können, dann hat das mit der eigentlichen Wohnung nichts zu tun, sondern das ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und ihrem Vormieter. Das heißt Sie sind dann auch dazu verpflichtet sich um die Möbel zu kümmern, wenn Sie selber ausziehen.
Ansonsten haben sie ja auch das Recht dazu, vom LAF oder vom Jobcenter Möbelgeld zu bekommen. Sobald der Mietvertrag vorliegt, kann man einen Antrag auf Erstausstattung der Wohnung mit Möbeln und Haushaltsgeräten stellen.