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asked Jan 4, 2017 in Home & Living by WefugeesEvent | 331 views
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Man sollte nichts unterschreiben, was man vorher nicht zu 100% verstanden hat.
Auch wenn der Mietvertrag kompliziert sein mag, sollte er nicht unterschrieben werden, ohne dass jemand mit draufgeschaut und ihn übersetzt hat, sodass Sie die Möglichkeit haben, ihn zu verstehen. Sie sollten sich die Zeit nehmen den Vertrag übersetzen zu lassen. Man kann den Vermieter auch darum bitten, dass er ihnen den Mietvertrag als Entwurf vorab z.B per Email schickt.

Dann gibt es zwei Arten von Mietverträgen:

- befristete Mietverträge:
Es ist legitim einen Zeitvertrag zu machen.
Was man dabei aber wissen muss: es besteht dann kein Kündigungsschutz.  D.h zu dem Zeitpunkt, für den ein Ende des Vertrages vereinbart worden ist, muss man sofort ausziehen. Zumindest, wenn es keine Vereinbarung über eine Verlängerung des Mietvertrages gegeben hat. In diesem Fall muss der Vermieter auch keine Kündigung mehr schreiben.


- Unbefristeter Mietvertrag:
Wird auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Vertrag steht das Datum, an dem der Vertrag abgeschlossen wurde und ab dem der Vertrag gültig ist. Daneben steht meist auch: wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Darunter befindet sich ein Abschnitt, der besagt, unter welchen Bedingungen einen Kündigung folgen kann.
Der Hauptgrund für eine Kündigung ist meistens ein Zahlungsverzug. Wenn die Miete zwei Monate nicht gezahlt wird, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen werden. Daher ist es äußerst wichtig, dass die Mieten pünktlich und vollständig bezahlt werden!

Was auf jeden Fall in einem Vertrag stehen muss sind:
- Die Mietvertragspartner, also sowohl der Vermieter wie auch alle erwachsenen Mieter, falls Sie mehrere erwachsene Personen sind  (also mit Partner oder Partnerin oder auch in einer Gemeinschaftswohnung).
- Mietvertragsbeginn dann Mietvertragsende (oder dass er für unbestimmt Zeit geschlossen worden wird)
- Auflistung der Zimmer, wie viele Quadratmeter, Bad, Küche, Keller etc.
- Vereinbarungen zur Kündigung
- die Höhe der Kaution
- Verabredungen zu Renovierung und Schönheitsreparaturen

Alle Personen, die im Mietvertrag stehen, sind einerseits natürlich berechtigt in der Wohnung zu wohnen, andererseits sind sie aber auch in der Pflicht dafür zu sorgen, dass die Miete gezahlt wird!

Also jeder Einzelne, der im Mietvertrag steht, haftet für den gesamten Vertrag. Dh. wenn Ihr Mitbewohner oder ihr Partner beschließt auszuziehen, ohne Ihnen das rechtzeitig mitzuteilen, sind Sie dennoch dafür verantwortlich die gesamte Miete zu zahlen!
answered Jan 4, 2017 by michaas1979
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