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Ist es möglich, mit 16g selbständig arbeiten, da man damit 20 Stunden arbeiten darf, oder gilt das nur für Minijobs?
asked May 2 in Work by Ny | 188 views

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Hallo @Ny

Es ist nicht möglich, mit 16g selbständig zu arbeiten.

Das ist klar im Aufenthaltsgesetz. Im Paragraf 16g, Absatz 3a steht:

Die Aufenthaltserlaubnis…berechtigt für die Dauer der Berufsausbildung…nur zur Ausübung einer…unabhängigen Beschäftigung von bis zu 20 Stunden je Woche.

https://***.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16g.html

Eine Beschäftigung ist ein Job bei einer Firma, also keine selbständige Arbeit.

Die Frage zu Minijobs habe ich nicht verstanden. Sie können einen Minijob oder Teilzeit-Job arbeiten. Eventuell geht ein Teilzeit-Job und Minijob zusammen, oder zwei Minijobs, aber insgesamt dürfen Sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Beste Grüße

Éanna

answered 1 day ago by mbeon-Éanna
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