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Sehr geehrte Damen und Herren,

Meine Familie und ich sind Asylbewerber und leben seit 1,5 Jahren in Deutschland. Mein Vater, meine Mutter, meine Schwester (25 Jahre alt) haben einen Job, und ich, als junge Erwachsene, werde bald ebenfalls einen Job beginnen. Das bedeutet, dass wir eine sechsköpfige Familie sind, von der vier Personen ein eigenes Einkommen haben (oder haben werden). Insgesamt verdienen wir 3.000 € netto. Wir erhalten keine Asylbewerberleistungen mehr und sind verpflichtet, die Miete selbst zu bezahlen.

Wie viele andere Asylbewerber, wohnen wir in einem Gemeinschaftshaus und haben nur zwei ≈15m² Zimmer zur Verfügung mit gemeinnutzlisches Bade,Wc and Küche, für die wir pro Person etwa 250 € zahlen müssen. Insgesamt beläuft sich die Miete auf etwa 1.200 €. Das finden wir jedoch unpraktisch. Mit 1.200 € könnten wir unsere eigene Wohnung oder ein eigenes Haus mieten und umziehen. Im Gemeinschaftshaus sind wir stark eingeschränkt und dürfen fast nichts, zum Beispiel keine eigenen Möbel haben.

Zum Verständnis unserer Situation: Wir möchten gerne umziehen, wissen jedoch nicht, wie das ablaufen würde. Hier sind einige Fragen, die wir gerne klären möchten:

Dürfen wir als Asylbewerberfamilie mit eigenem Einkommen, die keine Asylleistungen mehr erhält, irgendwo umziehen?
Überall lese ich nur über die Möglichkeiten, wenn das Jobcenter die Miete bezahlt, aber das betrifft uns nicht, oder? Da wir das Geld selbst für die Zimmer im Gemeinschaftshaus bezahlen, würden wir sicherlich die Miete für ein eigenes Haus ebenfalls bezahlen können, oder?
Gibt es behörde oder Einrichtungen, die uns bei der Wohnungssuche helfen könnten, zusätzlich zu Online-Plattformen wie Ebay, Immo24 usw.?
Gibt es Mindestgrößen für ein Haus, in dem eine Familie wohnen darf? Wir leben derzeit mit 6 Personen auf etwa 35 qm. Gibt es irgendwelche Einschränkungen für ein eigenes Haus?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen,
asked Nov 13, 2023 in Home & Living by Andrey_Malk | 802 views

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1 Answer

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Hallo @Andrey_Malk und herzlich Willkommen zurück auf der Wefugees Plattform!

Ich befürchte, dass ich dir leider keine einfache und klare Antwort auf deine Frage geben kann. Der Paragraph 53 Asylgesetz besagt Folgendes:

(1) Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.

Soweit ich weiß, variiert der Prozess und der Umgang mit Auszugswünschen von Menschen im Asylverfahren je nach Region/Bundesland. In Bayern müsstet ihr, zum Beispiel, eine "Auszugsgestattung" bei der Regierung von Mittelfranken beantragen. Jeder Fall wird individuell geprüft. Die Tatsache, dass ihr euren Lebensunterhalt selbst sichern könnt, ist sicherlich vorteilhaft. Aber die zuständigen Behörden schauen sich vermutlich eine Reihe von Faktoren an. Du hast Recht: Das Jobcenter dürfte in eurem Fall eigentlich keine Rolle spielen. So lange ihr im Asylverfahren seid, ist das Jobcenter ja gar nicht zuständig für euch. Sobald ihr eine Anerkennung durch das BAMF erhaltet (euer Asylverfahren also positiv beschieden wird), dürftet ihr euch dann auch mit Sicherheit eine eigene Wohnung suchen. Im Falle einer Ablehnung könnte es ebenfalls wieder konpliziert werden.

Ich würde euch empfehlen, euch zunächst an eine Flüchtlings- oder Migrationsberatungsstelle in eurer Nähe zu wenden. Unter Umständen gibt es Projekte, die Geflüchtete bei der Wohnungssuche unterstützen. Die Beratungsstelle könnte euch dann weiter vermitteln. Außerdem kennen die Sozialarbeiter*innen vor Ort die zuständigen Behörden und können euch bezüglich der Erfolgschancen eine bessere Einschätzung geben.

Ich hoffe, dass das wenigstens ein kleines bisschen weiterhilft und kommt doch gerne wieder auf uns zurück, wenn es noch weitere Fragen gibt.

Viele Grüße,

Meike

answered Nov 25, 2023 by Meike
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