Hallo @sardar.andimeh
In der Verwaltung (wie zum Beispiel die Ausländerbehörde) kann man eine Untätigkeitsklage machen, wenn es keine Entscheidung innerhalb von drei Monaten gibt. Da Sie den Antrag auf Verlängerung bei der Ausländerbehörde Stuttgart beantragt haben, können Sie nach Ablauf von drei Monaten eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben. Das ist aber mit Kosten verbunden, daher wäre es wichtig, eine rechtliche Beratung im Voraus dazu zu erhalten.
Sie können die Akteneinsicht beantragen. Sie haben eine Akte bei der Ausländerbehörde und haben das Recht, Ihre Akte selber zu sehen. Das Recht ist nicht nur für Anwält*innen. Sie beatragen Akteneinsicht bei der Ausländerbehörde Stuttgart. Entweder Sie schauen die Akte direkt vor Ort an oder eine Kopie davon wird Ihnen zugeschickt. Wenn Sie eine Kopie davon haben will, kostet es aber auch Geld. Eine Akteneinsicht bringt allerdings nichts, wenn weiterhin gesagt wird, Ihre Akte sei gar nicht bei der Ausländerbehörde angekommen.
Daher würde ich Ihnen erstmals empfehlen, nochmal schriftlich ganz detailliert Ihre Situation zu schildern und das an die Ausländerbehörde Stuttgart zu schicken:
Wann sind sie umgezogen? Wann haben Sie die Verlängerung beantragt? Wann haben Sie die Ausländerbehörde in Ihrem ehemaligen Wohnort kontaktiert? Wie haben Sie die kontaktiert? Gibt es eine schriftliche Bestätigung von der anderen Ausländerbehörde, dass sie die Akte fünfmal geschickt haben?
Am Ende würde ich eine Frist (zum Beispiel zwei Wochen) setzen und erwähnen, dass Sie ansonsten möglicherweise eine Untätigkeitsklage erheben werden.
Beste Grüße
Éanna