Hallo,
ich arbeite in einer Gemeinschaftsunterkunft und helfe einer afghanischen Frau und ihren drei Kindern bei der Wohnungssuche. Alle vier haben eine Aufenthaltserlaubnis und einen WBS. Auch ihr Mann ist hier, er hat nur eine Gestattung und steht nicht mit auf dem WBS. Sie suchen gerade offiziell nach einer Wohnung für die Frau und die Kinder, aber es ist klar, dass der Mann mit einziehen wird, spätestens wenn er eine Aufenthaltserlaubnis erhält.
Wir hatten einen Termin bei einer Wohnungsbaugesellschaft für eine relaitv kleine Wohnung (3 Zimmer). Mit im Gespräch saß noch eine Frau vom Migrationsdienst. Sie versuchte herauszufinden, was mit dem Mann sei, warum die Frau alleine sei, ob der Mann noch nachkomme. Sie war quasi der "Spürhund".
Meine Frage ist: Was dürfen/sollen diese Gesellschaften wissen? Muss die Frau die Fragen nach ihrem Mann (wahrheitsgemäß) beantworten? Ist es nicht ihre Privatangelegenheit, und geht es die Wohnungsbaugesellschaft eigentlich gar nichts an?
Danke für Eure Hilfe.