Hallo @Abdulwkl
Willkommen in der Wefugees Community und danke für Deine Frage.
Weil Deine Anerkennung nach dem 01.01.2016 erfolgt ist, musst Du als anerkannter Flüchtling zunächst 3 Jahre lang in dem Bundesland wohnen, dem Du zugewiesen wurdest (--> NRW). Das nennt man "Wohnsitzauflage".
Unter bestimmten Umständen kann diese Wohnsitzauflage aufgehoben werden. Wenn Du an einem anderen Ort einen Job hast (mindestens 15 Stunden pro Woche + 710€ netto), oder Du eine Ausbildung/Studium beginnst, muss die Wohnsitzauflage gestrichen werden. Dafür musst Du zur Ausländerbehörde gehen.
Um nach Berlin zu ziehen, brauchst Du also vorher schon einen Arbeitsvertrag oder eine Immatrikulationsbescheinigung der Universität, damit die Ausländerbehörde Dir den Umzug erlaubt.
Ich hoffe dieser Post beantwortet Deine Frage.
Viele Grüße,
Thorgen