Hallo,
das gibt es meines Wissens nicht. Das nutzen manche Dunkelmänner aus (siehe Artikel Süddeutsche Zeitung: ****://goo.gl/qYeYrs). Auch wenn es sich beim darin geschilderten Fall nicht wie bei Dir um einen Festnetzvertrag handelt muß in jedem Fall ein gültiger Vertrag abgeschlossen werden, damit ein Geschäft zustande kommt.
Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg geht auf Deine Frage indirekt ein, indem er das Thema Laufzeit und mobile Kommunikation behandelt (****://goo.gl/3ZfyNX). Aus den Empfehlungen zur Laufzeitprüfung kann man schließen, dass es keine Gesetze gibt, die solche Verträge verbieten, sonst wären spezielle Empfehlungen unsinnig.
Gruß, Jan