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Ich bin Presly, 33 Jahre alt, und absolviere seit fast zwei Jahren eine Ausbildung zum Hotelfachmann. Diesen Monat steht die Zwischenprüfung an und nächsten Monat die B1-Prüfung. Am 01. August 2020 habe ich Asyl beantragt und während des Asylverfahrens mit der Ausbildung begonnen. Derzeit besitze ich eine Aufenthaltsgestattung. Mein erstes Gespräch beim BAMF ist abgeschlossen, das Ergebnis steht jedoch noch aus.

Um die neue Aufenthaltserlaubnis § 16g während der Ausbildung beantragen zu können, benötige ich professionelle Beratung.

Mein Reisepass ist im Jahr 2022 abgelaufen. Für die Beantragung eines neuen Passes benötige ich ein Schreiben der Ausländerbehörde, aus dem hervorgeht, dass ich meinen Asylantrag zurückgezogen habe. Mein Anwalt rät jedoch davon ab, den Asylantrag aufgrund möglicher Risiken zurückzuziehen. Daher benötige ich eine umfassende Anleitung, wie ich die § 16g-Erlaubnis während meiner Ausbildung erhalten und nach der Ausbildung problemlos eine reguläre Aufenthaltserlaubnis beantragen kann.
asked Mar 15 in Legal advice by Presly | 480 views

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Hallo @Presly and Willkommen zurück bei Wefugees! 

Schön zu hören, dass du mit deiner Ausbildung auf einem sehr guten Weg bist! 

Ich befürchte nur, dass wir hier auf der Plattform keine "umfassende Anleitung" formulieren können. Jeder Fall ist individuell und es macht sicherlich Sinn, dass du diese wichtigen Fragen mit deinem Anwalt besprichst. Wenn dieser dir davon abrät, deinen Asylantrag zurückzunehmen, dann würde ich ihm in jedem Fall zuhören. Falls du aus irgendwelchen Gründen Zweifel an der Arbeit oder der Expertise des Anwalts hast, kannst du dir natürlich immer eine zweite Meinung einholen, zum Beispiel in einer Beratungsstelle (dann kommen auch keine zusätzlichen Kosten auf dich zu). 

So wie ich es sehe, bist du doch auf dem richtigen Pfad. Falls dein Asylantrag abgelehnt wird und du noch in der Ausbildung bist, kannst du immer noch eine Ausbildungsduldung oder die neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (nach §16g AufenthG) beantragen. Dazu müsstest du dann den Pass beantragen - aber dem steht ja dann auch nichts mehr im Wege. Falls du die Ausbildung bereits abgeschlossen hast, könntest du ja direkt eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (mit einer in Deutschland absolvierten Ausbildung) beantragen. 

Ich hoffe, dass meine Antwort hilfreich für dich war und komm' doch bei Rückfragen gerne auf uns zurück. 

Viele Grüße, 

Meike

answered Mar 23 by Meike
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