Guten Tag,
Ich habe Sie mehrfach gesehen, als Sie sehr professionell Fragen beantworten, die das Thema "Ausländerbehörde" getroffen haben.
Und gerne würde ich Ihnen hier eine Frage stellen. Ich bin ein Flüchtling mit dem Aufenthalts 25 abs 2 und heute habe ich versucht, mich für die Niederlassungserlaubniss zu beantragen (bewusst nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland). Ich habe gute Sprachkenntnisse und einen festen Arbeitsvertrag, und zwar bei einer größen Firma im IT Bereich. Um meine gute Sprachkenntnisse zu beweisen habe ich die C1 Telc Prüfung gemacht. Mir hat leider ein Punkt gefehlt, um die Prüfung zu bestehen. Und das war die Begründung des Sachbearbeiters bei der Ausländerbehörde, meinen Antrag abzulehnen. Eigentlich habe ich gerade ein sehr schlechtes Gefühl, da ich alles während der passenden 3 Jahren gegeben habe um mich in Deutschland zu etablieren. Ich arbeite seit 26 Monaten und leiste vollkommen meine Familie, bezahle meine Steuer und entwickele mich bei meiner Arbeit ständig und verdiene ein sehr gutes Gehalt. Weiterhin arbeitet zurzeit meine Frau, die über Familiennachzug nach Deutschland kam, als in einem Mikrobiologie Labor bei einem größen Ernährungsuntrrnehmen. Ich habe gerade 14 Tagen um zu widersprechen. Meine Frage ist jetzt halt: Könnte ich was beseres bekommen, als den 3 jährigen Aufenthaltstitel, wenn ich widerspreche?
Viele Grüße
Majd