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Hallo,
Wie und wo beantrage ich die private Wohnsitznahme?
Mein Camp gehört zur Stadt München

Danke
asked Aug 29, 2017 in Legal advice by Shaikh | 2,009 views

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2 Answers

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Hallo @Shaikh - schön wieder von dir zu hören.

Sehr ausführliche Informationen zum Thema "Wohnen" für Asylsuchende findest Du auf der Seite des Flüchtlingsrats Niedersachsen (allerdings können bestimmte Dinge in Bayern anders geregelt sein, da das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann):

https://***.nds-fluerat.org/leitfaden/9-fluechtlinge-mit-aufenthaltsgestattung-im-asylverfahren/72-wohnen-umziehen-und-residenzpflicht/

Da Du dich schon eine Weile in Deutschland aufhältst, bist Du wahrscheinlich nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung, sondern wurdest einer Gemeinschaftsunterkunft in München zugeteilt, richtig?

Jetzt müssen wir zunächst eine Frage klären: Arbeitest Du oder bekommst Du Geld vom Sozialamt?

Wenn Du Geld vom Sozialamt bekommst, dann hast Du wahrscheinlich eine Wohnsitzauflage. Das heißt, Du darfst nur innerhalb von München wohnen. Gleichzeitig kann es sein, dass Du dazu verpflichtet bist, in einer bestimmten Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. Das steht dann in deinen Papieren.

Du kannst diese Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen aber bei der Ausländerbehörde streichen lassen. Gleichzeitig musst Du beim Sozialamt beantragen, dass sie die Kosten für deine Wohnung bezahlen. Wenn die Ausländerbehörde jedoch nicht zustimmt, dann musst Du in der Gemeinschaftsunterkunft bleiben. Dagegen kann man zwar klagen, aber der Flüchtlingsrat sagt, dass die Erfolgschancen gering sind.

Wenn Du arbeitest und kein Geld vom Sozialamt bekommst, wird das eventuell anders geregelt. Dann hast Du normalerweise keine Wohnsitzauflage und auch keine Verpflichtung in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen.

Ich verlinke hier noch @Suzan_HvMzM . Sie kennt sich in München gut aus und kann dir vielleicht Tipps geben oder Organisationen nennen, an die Du dich wenden kannst.

Falls Du weitere Fragen hast, stell sie gerne :)

Viele Grüße,
Thorgen
answered Aug 29, 2017 by Thor
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Ja ich arbeite und erhalte  keine Sozialleistungen. Ich werde mich an die genannten Stellen wenden.
Vielen Dank
+1 vote
Hallo @Shaikh ,

wende Dich an das Amt für Wohnen und Migration,S-III-MF/A, Franziskanerstr. 8, 81669 München, E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Genaueres findest Du beim offiziellen Portal der Stadt München: ****://bit.ly/2vBudtO
Suche dort nach dem Gliederungspunkt 6: Wohnsitznahme außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft

Viele Grüße
Jan
answered Aug 29, 2017 by Jan
Vielen Dank
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