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Hallo,

ein Syrer mit dänischem Studentenvisa - dass Ende Juli abgelaufen ist - möchte in Deutschland einen Visumsantrag stellen. Worauf muss er sich einstellen?

Danke für die Antworten,

Ruben
asked Aug 1, 2016 in Legal advice by Ruben | 849 views

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2 Answers

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Hallo Ruben,

das Auswärtige Amt gibt kompakte Hinweise zur Beantragung von Studentenvisa:
****://bit.ly/2aF8eLL

Viele Grüße, Jan
answered Aug 1, 2016 by Jan
Er will kein studentenvisa in d, sondern asyl beantragen. Die frage ist, wird er nach Dänemark zurückgeschickt (dublin) bzw. wird der Bürge in dk in verantwortung genommen.
So wie der Fall jetzt liegt greift meiner Meinung nach die Dublin-III-Verordnung, ein erfolgreicher Asylantrag in Deutschland scheint mir wenig Aussicht zu haben. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen gibt zu Dublin-III ausführliche Informationen:
****://bit.ly/2aFrd8U
+3 votes
Hallo Ruben,

um eventuelle rechtliche Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und durch eventuell persönliche Gegebenheiten bestimmte Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen zu können empfehle ich ihm (euch) dringend sich an einen Anwalt oder an eine entsprechende rechtliche Beratungs zu wenden, die sich bestens in diesen Gebieten auskennen! In welcher Stadt hält er sich denn momentan auf oder wo will er in Deutschland bleiben? Gibt es mögliche Familienangehörige dort oder andere Gründe, warum er dort bleiben sollte/möchte?
answered Aug 1, 2016 by Henny
Der Hinweis auf das Dublin-III-Verfahren ist nur allzu berechtigt, vor allem, wenn erst von einem Studentenvisum und dann plötzlich von einem Asylantrag aus einem EU-Mitgliedsland die Rede ist. Ein Rechtsanwalt schadet nie, sagen insbesondere Rechtsamwälte, zumal wenn man so wenig über die Umstände des Asylantrags weiß wie in diesem Fall. Der Student, wenn er nicht schon illegal nach Deutschland eingereist ist, müßte sich laut den Angaben Rubens in Dänemark befinden. Ob es zielführend ist, nach dem gewünschten Aufenthaltsort in Deutschland zu fragen, wenn der Asylantrag das Kernproblem ist? Sollte er Familie in Deutschland haben, dann käme in seinem Alter wohl noch nicht einmal ein Familiennachzug in Frage. Habe ich mich vom bunten Facebook-Auftritt von Wefugee blenden lassen? Jetzt weiß ich, wie die Beantwortung "(fast) JEDER" Frage zustande kommt. Schade, denn im Grunde finde ich den Grundgedanken von Wefugee sympathisch. Aber Help-to-go hat wohl enge Grenzen.
Lieber Helmut, ich habe mich nach dem Wunschort erkundigt um bestmöglich Anwaltsvorschläge machen zu können, oder Adressen von Initiativen, die sich genau um solche Fälle kümmern, weitergeben zu können. Es gibt im übrigen auch kostenlose Rechtsberatungen, die ich hier weitergeleitet hätte. Du kannst gerne dabei helfen Antworten so zu gestalten, dass sie dir besser gefallen. Bzw. hoffentlich Ruben und dem Studenten am besten weiterhelfen
Ich weiß nicht was du hast, Helmut. Ich finde Jans Antworten, sowohl die ursprüngliche als auch die in den Kommentaren durchaus erhellend. Ein Visum und Asyl sind zwei unterschiedliche Prozesse. Es sieht ja so aus, als wenn es doch um ein Asylverfahren geht. Nach Dublin III ist von einer Ablehnung auszugehen. Allerdings gibt es immer Ausnahmen. Zudem muss geklärt werden wo Rubens Bekannter sich jetzt aufhält und ob er die EU verlassen wird und erneut einreist. All diese Dinge müssten geprüft werden. Das ist sehr kompliziert und kaum in einer solchen Community abzudecken. Ich denke Henriette hat als Admin darauf verweisen wollen und gerade deshalb auf professionelle Rechtsberatung verwiesen.
Hi Helmut, was genau meinst du damit, wie (fast) jede Frage beantwortet wird? Ich lese hier schon eine ganze Weile mit in der Community und die meisten Fragen werden echt TOP beantwortet. (Hier übrigens mit den vorhandenen Infos auch) Manche Fälle sind einfach zu komplex, als dass sie hier mit so wenigen Infos des Fragestellers beantwortet werden könnten.
Danke euch schonmal für die Antworten...

Zur Klärung der Details: Noch ist der junge Syrer in DK - seit heute illegal. Nach D möchte er, da sein Bekanntenkreis sich in BW befindet, aber vor Allem weil die Situationen und Chancen für geflüchtete Syrer in DK sehr schwer sind. DK erlebt einen enormen Rechtsruck u damit eine Verschärfung des Asylrechts.

Einem vielbeschäftigten Asylrechtler habe ich die Frage schon gestellt. Jedoch sagte er nur, dass es nicht gehen würde. Für die Gründe und rechtlichen Rahmenbedingungen hatte er leider keine Zeit.

Jetzt werde ich den Link zum Fluchtlingsrat Niedersachsen durchschauen. Hier im Süden hat der Flüchtlingsrat BW eine Telefonhotline und an ProAsyl kann ich mich ja auch noch wenden.
Auch in BW kann man einen enormen Rechtsruck feststellen (z.B. AfD im Landtag BW). Die Tendenz des formalen rechtlichen Wegs habe ich schon angedeutet, wenn ich Dich richtig verstehe hat sich der Asylrechtler dem angeschlossen. Auch Pro Asyl & Co werden sich an diesem rechtlichen Rahmen orientieren. Für mich stellt sich eher die Frage, ob der Student nicht erst einmal vor einer Abschiebung geschützt werden müsste. Ein abgelehnter Asylantrag könnte die unmittelbare Abschiebung zur Folge haben, also Vorsicht! Vielleicht kann ein Nebenweg eine temporäre Lösung sein, z.B. der eines Kirchenasyls: ****://bit.ly/2aYUVTS. War das Studentenvisum eine Art Formalität oder hat der junge Mann tatsächlich studiert - dann wären auch Austauschprogramme der Uni eine Überlegung wert.
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