442 views
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Name ist Amir ich komme aus Pakistan ich wohne in Berlin zeit 2014 ich habe vier Kinder   ich habe Beruf als Bäcker gelernt letzte Jahr meine Frau ist gestorben und ich leider Schafen nicht meine Arbeit wegen meine Kinder agentürfurarbeit gibt mir negative Arbeit bescheinigung ich komme Leistung von jobcenter.
Meine aufenthaltserlaubnis gultig bis 17.05.2023 meine frage ist kann auslanderBehörde verlangen meine aufenthaltserlaubnis ohne job.?

Meine zweite Frage ist ich war heiratet in pakistan und möchte familienzusammenführung Visum Antragen kann auslanderBehörde mit Teilzeit akzeptieren meine Antrag Weill wegen 4 kleiner kinder vollzeit ist nicht möglich zu Arbeit.
Liebe Grüße
Amir
asked Mar 1, 2023 in Legal advice by Aami | 442 views

Please log in or register to answer this question.

1 Answer

0 votes

Hallo Amir und willkommen zurück bei Wefugees!

Es tut mir sehr leid zu hören, dass Deine Frau verstorben ist. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das eine sehr große Aufgabe ist, nun als Alleinerziehender für Deine Kinder zu sorgen. Ich wünsche Dir ganz viel Kraft! Falls Du nicht schon Unterstützung in einer Beratungsstelle bekommst, würde ich Dir dringend raten, eine zu kontaktieren. In der Beratung kann man noch mal viel genauer auf Deine ganz individuelle Situation schauen.

Ich befürchte, dass eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach §25b Aufenthaltsgesetz ganz ohne eigenes Einkommen tatsächlich schwierig ist. Eigentlich muss der Lebensunterhalt überwiegend gesichert werden (soweit ich weiß, mindestens 51%).

Dennoch gibt es bestimmt auch andere Möglichkeiten, in der derzeitigen Situation eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Eventuell kann eins der Kinder ja schon eine Aufenthalterlaubnis nach §25a erhalten (ab 14 Jahren) - in jedem Fall hättest du im Mai dann die Option, eine Aufenthaltserlaubnis nach §104c (Chancen-Aufenthaltsrecht) zu beantragen, die dann für 18 Monate gültig ist und Dir nochmal Zeit verschafft, arbeiten zu gehen und erneut den §25b (oder die Kinder §25a) zu beantragen. Die möglichen Optionen sind von Eurer individuellen Situation abhängig und es ist sehr schwierig, einen generellen Ratschlag zu geben. Wie gesagt, würde ich Dir empfehlen, eine Migrationsberatungsstelle aufzusuchen. Lass uns gerne wissen, wenn wir Dir helfen sollen, eine Organisation bei Dir in der Nähe zu finden.

Zu Deiner zweiten Frage: Unser Kollege Éanna hat eine ganz ähnliche Anfrage hier schon mal beantwortet. Wenn ich es richtig sehe, ist es ein Ehegattennachzug mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §25b leider nicht möglich, wenn man geheiratet hat, nachdem man das Heimatland verlassen hat.

Liebe @mbeon-Christine, stimmst Du mir so zu oder hättest Du vielleicht noch Aspekte, die Du ergänzen möchtest?

In jedem Fall, lieber @Aami, komme doch gern wieder auf uns zurück, wenn Du weitere Fragen hast.

Viele Grüße und alles Gute,

Meike

answered Mar 3, 2023 by Meike
mbeon App

Confidential one-on-one consultations via App

For confidential one-on-one consultations in a secure virtual space, we work with mbeon. You can download the mbeon app free of charge from the App Store or Google Play Store and have private conversations with mbeon consultants there:

Link for iPhone
Link for Android

Welcome to Wefugees, where you can ask questions and receive answers from other members of the community.
5,207 questions
6,188 answers
8,075 comments
139,193 users