Please I need help
This is what I got from Ausländerbehörde
Die Abschiebung des/der o. G. wird im Auftrag des Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 8 ausgesetzt vom bis: 11.02.2021 05.08.2021 und ist mit folgenden Nebenbestimmungen versehen: Der Aufenthalt wird beschränkt auf den Bereich der Bundesrepublik Deutschland: Arbeitserlaubnispflichtige Erworbstätigkeit nur gemäß gültiger Arbeitseriaubnis gestattet. Selbständige oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet Gebühr. € 33,00 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augus- tenstraße 5, 70178 Stuttgart, Klage erhoben werden. Die Klage ist gegen das Land Baden-Württemberg - vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe - zu richten. Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung im Auftrag des Regie- rungspråsidiums Karlsruhe, Abteilung 8, ausgestellt wurde. I. Gemāß § 61 Abs, 1d Aufenthaltsgesetz ordnet die Ausländerbehörde des Landratsamts zur Aussetzung der Abschiebung folgende