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asked Nov 6, 2020 in Legal advice by max23456 | 549 views

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Lieber @max23456,

herzlich Willkommen in der Wefugees Community und danke für deine Frage.

Leider ist es so, dass die Gründe für die Erteilung jener Aufenthaltserlaubnis - also hier die gesundheitlichen Gründe - bei jeder anstehenden Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde durch das BAMF erneut überprüft werden. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat hierzu einige wichtige Informationen veröffentlicht, die ich hier einmal zitiere:

"Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen den Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG und daher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG erhalten haben, gilt Folgendes:

“Die Anerkennung eines Abschiebungsverbots aus gesundheitlichen Gründen begründet noch kein Daueraufenthaltsrecht, da einerseits durch die ärztliche Behandlung die Krankheitssymptome soweit abklingen und andererseits sich die Umstände im Herkunftsland so verändern können, dass eine Rückkehr zu einem späteren Zeitpunkt ohne die zunächst befürchteten gesundheitlichen Gefährdungen vertretbar sein kann. Bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist daher stets § 26 Absatz 2 zu beachten. Vor der Erteilung und vor jeder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu beteiligen.

Das bedeutet, dass bei jeder anstehenden Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis erneut überprüft wird, ob der Abschiebungsschutz noch bestehen bleiben kann. Daher sollten Sie zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis aktuelle medizinische Unterlagen vorlegen können, die belegen, dass der Abschiebungsschutz weiterhin benötigt wird 

  • In diesen Fällen wenden Sie sich bitte vor der Verlängerung an eine Beratungsstelle oder an eine Anwaltskanzlei.

Widerruf des Abschiebungsverbots durch das BAMF

Ein Widerruf erfolgt, wenn die Voraussetzungen für das Abschiebungsverbot nicht mehr vorliegen.
Diese Gefahr besteht etwa, wenn sich Ihr Gesundheitszustand oder die medizinische Versorgungssituation in Ihrem Herkunftsland deutlich verbessern etwas verändert hat

  • Seit 12.12.2018 sind Sie verpflichtet, bei einem Widerrufsverfahren beim BAMF persönlich mitzuwirken. Tun Sie das nicht, kann das BAMF über den Widerruf nach Aktenlage entscheiden. Das BAMF muss Sie aber vorher auf Ihre Mitwirkungspflichten sowie auf die Rechtsfolgen einer Verletzung hingewiesen haben.
  • Wenn das BAMF Sie nicht zur Mitwirkung aufgefordert hat und die Anerkennung trotzdem widerrufen will, erhalten Sie vor dem Widerrufsbescheid zunächst eine Aufforderung, zu dem beabsichtigten Widerruf Stellung zu nehmen (so genannte Anhörung). Im Falle eines drohenden Widerrufs sollten Sie auf jeden Fall rechtzeitig die Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin in Anspruch nehmen.
  • Gegen einen Widerrufsbescheid durch das BAMF kann man innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung vor dem Verwaltungsgericht klagen.Die Klage hat grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung, das heißt, dass die Anerkennung bis zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen bleibt. Bis das Gericht entscheidet, vergehen in der Regel einige Monate. Es kann sinnvoll sein, für ein solches Klageverfahren denselben Anwalt oder dieselbe Anwältin zu beauftragen, die schon im ersten Asylverfahren tätig war, weil er/sie die Akten kennt.

Prüfung des weiteren Aufenthalts durch die Ausländerbehörde

Auch der endgültige Verlust des nationalen Schutzes bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihr Aufenthaltsrecht verlieren.

  • Die Ausländerbehörde kann Ihre Aufenthaltserlaubnis widerrufen oder nicht verlängern. Die Ausländerbehörde trifft darüber eine Ermessensentscheidung. Dabei muss sie unter anderem die Dauer Ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland und Ihre schutzwürdigen persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen berücksichtigen. Sie sollten sich in dieser Situation an einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder eine Beratungsstelle für Flüchtlinge wenden, da die Gefahr besteht, dass Sie wegen des Widerrufs nicht in Deutschland bleiben können.
  • Unter Umständen haben Sie wegen der Dauer Ihres Aufenthalts und Ihrer Integration in Deutschland Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen
  • Im laufenden Widerrufverfahren darf die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nicht einfach entziehen, sondern muss warten, bis die Entscheidung der BAMF oder des Gerichts rechtskräftig ist. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass die Ausländerbehörde ein Verfahren zum Widerruf der Aufenthaltserlaubnis schon einleitet, bevor der Widerrufsbescheid rechtskräftig geworden ist. Sie sollten dagegen mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin Klage erheben!"

Ich hoffe, dass diese Informationen so verständlich sind. Bei Rückfragen melde dich doch bitte noch einmal, oder wenn wir Aspekte näher erläutern sollen. Für einen langfristigen und sicheren Aufenthalt in Deutschland wäre es wichtig, den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis anzustreben.

Viele Grüße,

Meike

answered Nov 27, 2020 by Meike
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