Lieber @Zichako,
vielen Dank für deine Frage an die Wefugees Community!
Es gibt eine sehr hilfreiche Broschüre, die sich mit allen Fragen rund um die Ausbildungsduldung befasst. Du findest sie unter diesem Link: https://***.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2018-08_ausbildungsduldung-2018_web.pdf.
Die Ausbildungsduldung wird dir in der Regel für die Dauer der Ausbildung erteilt. Im Anschluss kannst du dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Abs. 1a AufenthG beantragen (die von dir bereits erwähnten +2 Jahre). Die Voraussetzungen hierfür findest du ebenfalls in der Broschüre ab Seite 27. Beispiele sind, dass du die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben musst, dass du ausreichend Wohnraum vorweisen und dass du deinen Lebensunterhalt sichern kannst.
Nach diesen zwei Jahren gibt es Möglichkeiten, entweder diese Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, oder eine andere (nach einem anderen Gesetz) zu beantragen. Die Broschüre sagt hier, dass dies je nach Region in Deutschland etc. noch unterschiedlich gehandhabt wird. Da jeder Fall individuell ist, empfehle ich dir, dich doch mal in deiner Nähe in einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Aber da hast du ja auch noch etwas Zeit.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Ausbildung und alles Gute!
Viele Grüße,
Meike