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hallo ,

Ich bin wieder hier. Ich bin seit 2013 in Deutschland gekommen und wissen Sie schon dass ich gerad Ausbildung mache (3+2) . Meine Frage ist, ob ich für Aufenthaltserlaubnis beantragen darf ? Weil ich hier seit 2013 August bin. Bis den August Komplet 6 Jahren. Und meine Ausbildung wird in 2022 fertig. Ich weiß  nicht genau welche Gesetze für bleib rechts haben. Ich habe gehört wenn jemand 8 Jahren bleibt dann kann Mann sich für aufenthalterlaubnis beantragen aber auf jeden Fall gibt es dafür einige Voraussetzungen. Und ja wollte ich dazu schreiben dass ich ausbildungduldung Status habe.

Ich werde mich bei ihre schnell Rückantwort bedanken
asked Jun 25, 2019 in Legal advice by Zichako | 1,643 views

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Lieber @Zichako,

vielen Dank für deine Frage an die Wefugees Community!

Es gibt eine sehr hilfreiche Broschüre, die sich mit allen Fragen rund um die Ausbildungsduldung befasst. Du findest sie unter diesem Link: https://***.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/2018-08_ausbildungsduldung-2018_web.pdf.

Die Ausbildungsduldung wird dir in der Regel für die Dauer der Ausbildung erteilt. Im Anschluss kannst du dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Abs. 1a AufenthG beantragen (die von dir bereits erwähnten +2 Jahre). Die Voraussetzungen hierfür findest du ebenfalls in der Broschüre ab Seite 27. Beispiele sind, dass du die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben musst, dass du ausreichend Wohnraum vorweisen und dass du deinen Lebensunterhalt sichern kannst. 

Nach diesen zwei Jahren gibt es Möglichkeiten, entweder diese Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, oder eine andere (nach einem anderen Gesetz) zu beantragen. Die Broschüre sagt hier, dass dies je nach Region in Deutschland etc. noch unterschiedlich gehandhabt wird. Da jeder Fall individuell ist, empfehle ich dir, dich doch mal in deiner Nähe in einer Beratungsstelle beraten zu lassen. Aber da hast du ja auch noch etwas Zeit. 

Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Ausbildung und alles Gute!

Viele Grüße,

Meike

answered Jun 26, 2019 by Meike
Dankeschön auf ihre Antwort aber meine Frage war andere. Es gibt auch das Gesetz 25a oder 25b . Wenn jemand in Deutschland 8 Jahren bleibt dann kann man Aufenthalterlaubnis beantragen. Ich weiß über das Ausbildungduldung Gesetz. Meine Frage war bleibrechts

Lieber @Zichako,

ja genau, §25b des Aufenthaltsgesetzes regelt die "Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration". Schau doch mal in diesen thread, in dem Isa die Voraussetzungen für diese Aufenthalserlaubnis sehr schön aufzeigt: https://***.wefugees.de/803329/asylum-rejected-just-finished-training-get-residence-permit?show=803376#a803376

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Viele Grüße,

Meike

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