Hallo @Anies87,
danke, dass du dich mit deiner Frage an die Wefugees Community gewandt hast!
Grundsätzlich muss die Ausländerbehörde deine Wohnsitzauflage aufheben, wenn du an einem anderen Ort eine Arbeit gefunden hast. Die Voraussetzung dafür ist, dass deine neue Arbeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst und du mindestens 748 Euro netto pro Monat verdienst. Auch wäre es gut, wenn deine Arbeit länger als drei Monate geht, weil die Ausländerbehörde gerne wissen möchte, dass es eine "ernsthafte" Arbeit ist, die du länger machen möchtest.
Ich würde dir deshalb raten, dich mit deinen Unterlagen wie Arbeitsvertrag/Überlassungsvertrag direkt bei der Ausländerbehörde zu melden und deinen Wunsch, nach Berlin zu ziehen, zu erklären. Aus den Unterlagen sollte Ort, Stunden und Gehalt hervorgehen und wie lange der Vertrag geht.
Viel Erfolg und melde dich gerne, wenn du weitere Fragen hast!
Viele Grüße Melina