Hallo @Sla,
wenn Sie eine Bedarfsgemeinschaft sind. Das heißt, wenn sie eine Beziehung zueinander haben und in einem gemeinsamen Haushalt leben, sich in Notlagen gegenseitig materiell unterstützen und ihren Lebensunterhalt gemeinsam decken, dann wird das Einkommen (ob nun BaföG oder Arbeitseinkommen) auf beide Partner angerechnet und der andere bekommt weniger Geld vom Jobcenter. Beim Jobcenter ist es daher egal ob Sie verheiratet sind oder nicht.
Beim Bafög ist es so, dass Sie wenn Sie heiraten und ihr Mann verdienst genug, Sie weniger Bafög bekommen können. Da ihr Ehemann dann Unterhaltspflichtig Ihnen gegenüber wäre.