612 views
Hallo zusammen.

In meiner Familie lebt seit 1 1/2 Jahren ein inzwischen 16jähriger afghanischer Junge und ich bin auch sein gesetzlicher Vormund. Er hat ein Abschiebeverbot erhalten, mit dem wir uns zufrieden gegeben haben.
Nun erhält er ja aber keinen Reisepass für Flüchtlinge. Wir würden aber gerne mal alle als Familie ins europäische Ausland verreisen.
Da er aus einem kleinen Dorf stammt, besitzt er keine Tazkira und hatte auch nie eine.

Können wir trotzdem in der afghanischen Botschaft einen Pass beantragen?

Und ist das überhaupt sinnvoll? Man hört ja immer wieder gerüchteweise, dass es Gefahren birgt, wenn der Geflüchtete die Botschaft betritt, auch, dass es sogar verboten sein soll. Ich kann aber gar nicht abschätzen, ob da wirklich was dran ist. Kann er bedenkenlos die Botschaft betreten oder bringen wir ihn damit in die Gefahr, keine Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu bekommen oder ähnliche Szenarien?
Das wäre der Urlaub natürlich nicht wert....

Ich danke im Voraus für die Antworten.
Viele Grüße,
Yasmina
asked Feb 7, 2018 in Legal advice by Yasmina | 612 views

Please log in or register to answer this question.

1 Answer

+2 votes
Hallo @Yasmina

Willkommen in unserer Community und danke für deine Frage!

Ich habe diese Seite von "Berlin hilft" gefunden, die sich mit dem Thema auseinandersetzt:

****://berlin-hilft.***/2017/04/25/passbeschaffung-wer-muss-wer-sollte-wer-darf-wer-nicht/

Es hängt immer vom rechtlichen Status der betroffenen Person ab, ob ein Besuch der Botschaft "erlaubt" ist bzw. welche Konsequenzen er hat (z.B. der mögliche Verlust des Schutzstatus).

Menschen, die sich aufgrund eines Abschiebungsverbots in Deutschland aufhalten, haben rein rechtlich gesehen jedoch gar keinen Schutzstatus. Sie können ihn daher durch einen Botschaftsbesuch auch nicht verlieren. Auf der oben verlinkten Webseite heißt es daher, dass "keine Abschiebung [droht], weshalb der Botschaftsbesuch als gefahrlos angesehen" wird.

Falls die Botschaft nicht in der Lage ist, oder sich weigert einen Pass auszustellen, kann Deutschland auch einen sogenannten Grauen Reiseausweis ausstellen. Das passiert allem Anschein nach jedoch nur selten, da damit de facto die Hoheitsrechte des Heimatlandes verletzt werden.

Viele Grüße,
Thorgen
answered Feb 8, 2018 by Thor
mbeon App

Confidential one-on-one consultations via App

For confidential one-on-one consultations in a secure virtual space, we work with mbeon. You can download the mbeon app free of charge from the App Store or Google Play Store and have private conversations with mbeon consultants there:

Link for iPhone
Link for Android

Welcome to Wefugees, where you can ask questions and receive answers from other members of the community.
5,207 questions
6,193 answers
8,076 comments
139,193 users