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Hallo
Ich habe da mal eine Frage.
Wenn man in Italien Asyl beantragt bekommt man ja einen Ausweis mit dem man sich 3 Monate lang legal in anderen EU Ländern aufhalten kann.
Wenn man verheiratet ist kann man ja somit legal nach Deutschland einreisen.
Wie sieht es denn dann aus mit der Familienzusammenführung? Was für Dokumente brauche ich? Oder brauche ich dann gar nichts mehr ?
asked Nov 1, 2017 in Legal advice by Cindy | 2,982 views

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Hallo @Cindy

Ja genau, anerkannte Geflüchtete erhalten in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) einen “Reisepass für Flüchtlinge” (manche sagen auch Konventionspass dazu). Auch in Italien ist das der Fall.

Der ausländische Partner muss zunächst bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dazu wird die Heiratsurkunde und der deutsche Reisepass des deutschen Ehepartners benötigt (eine beglaubigte Kopie des Passes reicht sonst auch).

Die deutsche Auslandsvertretung wird sich anschließend mit der Ausländerbehörde hier in Deutschland kurzschließen und nach deren Zustimmung das Visum ausstellen.

Eine Übersicht der deutschen Auslandsvertretungen in Italien findest Du hier. Welche davon für euer Anliegen zuständig ist, kann ich spontan allerdings nicht sagen:

****://***.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/01-Laender/DeutscheAVen/Italien/Italien.html?nnm=332340

Quelle: https://***.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/04-AuslEhepartner.html?nn=350374

Ich habe gesehen, dass Du auch in diesem Thread zu diesem Thema nachgefragt hattest: https://***.wefugees.de/k/questions/1970 Da Du ja hier bereits deine Frage gestellt hast, würde ich der Übersichtlichkeit halber vorschlagen, dass wir die Diskussion auch hier fortsetzen ;)

Ich hoffe meine Antwort hat dir weitergeholfen. Wenn noch Fragen offen geblieben sind, dann stell sie gerne!

Viele Grüße,
Thorgen
answered Nov 1, 2017 by Thor
Aber wenn das asylverfahren noch läuft ist er ja kein anerkannter Flüchtling.  Gibt es dann eine andere Möglichkeit ? Er kann ja legal zu mir reisen.
Hi @Cindy - Richtig, wenn das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, bekommt man auch noch keinen Konventionspass. Wenn ihr beide jedoch bereits verheiratet seid, besteht allerdings trotzdem ein Anspruch auf Ehegattenzusammenführung. Zumindest sofern für die Behörden erkennbar ist, dass ihr tatsächlich eine eheliche Lebensgemeinschaft anstrebt und es sich nicht bloß um eine Scheinehe handelt (wie genau die das überprüfen, ist von Situation zu Situation unterschiedlich). In diesem Fall spielt der rechtliche Status deines Partners eine untergeordnete Rolle (also ob sein Verfahren noch läuft oder ob es bereits abgeschlossen ist). Das scheint mir auch der einzige Weg zu sein, wie ihr dauerhaft zusammen in Deutschland leben könnt, da auch eine visafreie Einreise mit Konventionspass immer auf drei Monate begrenzt ist.
Zu beachten ist zusätzlich, dass dein Partner aller Wahrscheinlichkeit nach einfache Deutschkenntnisse (auf A1 Niveau) beispielsweise in Form eines Zertifikates des Goethe Instituts nachweisen muss (“StartDeutsch1”). Der Nachweis von ausreichendem Wohnraum oder eines gesicherten Lebensunterhalts, fällt hingegen höchstwahrscheinlich weg, da Du deutsche Staatsbürgerin bist.
Wir kennen welche da ist das Verfahren auch noch nicht abgeschlossen die haben auch einen Ausweis bekommen, mit dem sie sich 3 Monate in einem anderen EU Land aufhalten dürfen.
A1 Zertifikat haben wir.
Habe bei der deutschen Botschaft in Rom gelesen, dass wir eine italienische Aufenthaltserlaubnis für das visum benötigen. Die haben wir ja nicht.
Wieviel ist denn genügend Wohnraum ? Kann man das an qm zahl festlegen ?
Ok, ich kenne mich mit dem italienischen Asylsystem natürlich nicht so gut aus, wie mit dem deutschen. Deshalb kann ich leider nicht genau sagen, welche Dokumente zu welchem Zeitpunkt ausgegeben werden und zu was sie den Inhaber berechtigen. Auch kann ich zur Anwendungs- bzw. Auslegungspraxis, was z.B. die Regelungen zur Visavergabe betrifft, nur sagen, was ich auf Basis meiner Recherchen herausgefunden habe. Wenn die Botschaft in Rom einen Aufenthaltstitel sehen will, um das Visum zu vergeben, dann kann man da wahrscheinlich wenig machen :/ Vielleicht ist es sinnvoll, wenn ihr euch mit einem Fachanwalt beratet, der sich mit dem italienischen und deutschen System auskennt.
Ansonsten besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, das Ende des Asylverfahrens abzuwarten. Wenn dein Partner gute Chancen hat angenommen zu werden, wäre das vielleicht die einfachste, wenn auch nicht die schnellste Lösung. Schließlich bekommt er dann ja die Unterlagen, die für das Visum nötig sind ausgestellt. Auch wenn er jetzt Papiere hat, die ihm den 3-monatigen Aufenthalt in Deutschland gestatten, ist das trotzdem nicht genug, um dauerhaft zusammen zu leben. Ich schätze ihr müsst das schon auf dem offiziellen Weg über den Ehegattennachzug machen.
Ja, “ausreichender Wohnraum” richtet sich nach der Quadratmeterzahl. Er ist für Menschen über 6 Jahren ab 12qm pro Person gewährleistet. Für Kinder unter 6 Jahren sind die Mindestanforderungen 10qm pro Person.
Okay danke. Wie ist es denn in Deutschland wenn ein asylverfahren läuft und dann geheiratet wird?
Da hat man ja auch nur eine Duldung. Bekommt man durch die Heirat dann den Aufenthalt genehmigt oder muss man dann nochmal per Visum einreisen ?
Die Heirat mit einer/einem Deutschen berechtigt den ausländischen Partner dazu, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, auch wenn er/sie noch im Asylverfahren steckt. Allerdings kann es in manchen Fällen dazu kommen, dass die Ausländerbehörde anschließend verlangt, dass die betroffene Person erst in ihr Heimatland zurückkehrt, ein Visum beantragt, wieder einreist und dann den Aufenthaltstitel bekommt (siehe auch hier (Englisch): https://***.wefugees.de/k/questions/2162 ). Nach welchen Kriterien das entschieden wird, kann ich dir leider nicht sagen.
Okay danke. Alles nicht so einfach obwohl man verheiratet ist ;-)
Würde mich mal interessieren nach welchen Kriterien die aus Ausländerbehörde das entscheidet
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