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ich bei Syrer ich lebe in Berlin seit 1,8 Monaten und Am 8.7. mein Sohn geboren ist .Endlich habe ich Geburtsurkunde dann schon bei Familienkasse und Elterngeld beantragen habe.
Jetzt meine Große Frage: ich muss ein Personalausweis ausstellen und muss ich auch in BAMF bitten auf Asyl Status.
wie das passiert und wie kann ich anfangen
asked Aug 5, 2017 in Asylum proceedings by Rezek | 25,100 views

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Hallo @Rezek,

Wird ein Kind in Deutschland nach der Asylantragstellung der Eltern geboren, bietet der Gesetzgeber zum Schutz der Kinder die Möglichkeit eines eigenen Asylverfahrens. Hierzu informieren die Eltern oder die Ausländerbehörde das Bundesamt von der Geburt. Der Asylantrag gilt damit automatisch - im Interesse des Neugeborenen - als gestellt. Die Eltern können für ihr Kind eigene Asylgründe vorbringen. Wenn sie das nicht tun, gelten die gleichen Gründe wie bei den Eltern. Auch hier steht gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes der Rechtsweg offen. Ebenfalls und zum Schutz des Kindes werden und dürfen minderjährige Kinder bei einem ablehnenden Bescheid nicht getrennt von ihren Eltern rückgeführt werden. (Quelle BAMF: ****://tinyurl.***/y7luyngt)

Ein Antrag auf Asyl für ein neugeborenes Kind kann beim BAMF in Nürnberg schriftlich, und vor allem formlos, gestellt werden, was jede Menge Zeit, Geld und Nerven spart.
Hierzu müssen folgende Daten, bzw. Unterlagen eingereicht werden:

Der formlose Antrag auf Asyl, der folgende Angaben enthalten muss:
   -   Die Daten und das Aktenzeichen des Vaters
   -   Die Daten und das Aktenzeichen der Mutter
   -   Eine Geburtsurkunde des Kindes (Kopie reicht aus) ist beizufügen

Den Antrag schickst Du an folgende Adresse:

BAMF
Referat 716
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg

Der Vorgang wird dann beim BAMF in Nürnberg abschließend bearbeitet
Danach wird die Mitteilung über die Eröffnung des Asylverfahrens per Post zugestellt.

Erst wenn diese Unterlagen vom BAMF vorliegen kannst Du mit der zuständigen Ausländerbehörde einen Termin vereinbaren. Dieser Termin sollte möglichst mit dem Sachbearbeiter gemacht werden, der den Elternteil betreut, von dem das Kind den Nachnamen bekommen hat.

Zur Ausländerbehörde musst Du folgende Unterlagen mitbringen:

1.  Der Brief des BAMF, der den Bescheid über die Eröffnung des Asylverfahrens enthält
2.  Die aktuelle Meldebescheinigung der Eltern
3.  Die Geburtsurkunde des Neugeborenen
4.  Ein Passfoto Deines Kindes
     (wie sinnvoll das bei einem wenige Wochen alten Baby auch immer sein mag)
(Quelle: Refugee Consulting Germany: ****://tinyurl.***/y9n64f33)

Viele Grüße und alles Gute für euer Baby!

Jan
answered Aug 6, 2017 by Jan
Hope this helps you @Rezek
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