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Guten Tag liebe Leute von Wefugees,

bei einer Bekannten stellt sich folgendes Problem dar und ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen:

Sie und ihr Mann, der aus Gambia nach Deutschland geflohen ist, haben letzten Monat geheiratet. Ihr Mann war bereits vor 2015 in Deutschland (eine Anwältin meinte mal, dass dadurch evtl. eine andere Klausel bzw. Arbeitsrecht auf ihn zutrifft).
Leider hat er noch keine Aufenthaltserlaubnis, da die Ausländerbehörde seine Dokumente immer wieder verliert und dann doch wieder findet oder für die trivialsten Sachen Wochen für die Bearbeitung brauchen - das kann also noch eine Weile dauern.

Ihr Mann hatte Anfang der Woche ein Vorstellungsgespräch und auch direkt eine Zusage für eine Stelle bekommen, nur darf er dort wohl nicht arbeiten, weil er noch keine Arbeitserlaubnis hat und die bekommt man anscheinend nur mit einer Aufenthaltserlaubnis. Zusätzlich hat das Amt die Zahlungen für ihren Mann eingestellt da er ja jetzt verheiratet ist, heisst er bekommt kein Geld vom Amt, darf aber auch nicht arbeiten gehen.

In BaWü ist arbeiten für Flüchtlingen ohne Aufenthaltserlaubnis anscheinend ein kleineres Problem, nur in Bayern stellen sie sich quer.

Könnt ihr uns hier in irgendeiner Art weiterhelfen ?

Ganz liebe Grüße und schonmal vielen Dank !
Julian
closed with the note: question has been settled
asked Jul 6, 2017 in Work by JuleWolf | 518 views
Hallo @JuleWolf - willkommen in unserer Community! Ich werde an dieser Stelle mal @Marcel verlinken. Er ist Anwalt und weiß viel über den Arbeitsmarktzugang von Geflüchteten. Außerdem verlinke ich @isabel, die sich mit arbeitsrechtlichen Fragen auskennt. @Suzan_HvMzM und @DavidJ können vielleicht auch etwas zu dem von Dir beschriebenen Problem sagen. Viele Grüße, Thorgen
Hey @Thor - Danke fürs verlinken !
In Baden-Württemberg läuft zur Zeit eine Petition, die einen Abschiebestopp für Gambia fordert. Grund für das merkwürdige Verhalten in Bayern dürfte sein, dass man für Menschen aus Gambia derzeit keine Bleibeperspektive sieht. Um dem argumentativ etwas entgegenzusetzen kann die aktuelle Analyse der Situation vom Flüchtlingsrats Baden-Württemberg nützlich sein (Stand 07.06.2017): ****://tinyurl.***/y8lz3ruk
Hey Jan, danke für die Antwort ! Leider hat sich in den letzten Tages einiges getan. Nach einem Gespräch mit der Ausländerbehörde wurde ihm mitgeteilt, dass er "nach ihrem Ermessen" kein Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung hat und somit auch keine Arbeitserlaubnis bekommt. Wobei das jetzt eher an zweiter Stelle steht, da er ohne Gegenklage zurück nach Gambia/Senegal muss, bei der deutschen Botschaft im Senegal ein Visum beantragen, warten bis das fertig ist und dann schließlich wieder nach Deutschland fliegen darf. Nur das kann halt unter Umständen auch bis zu einem Jahr dauern.

Hast du Erfahrung mit solchen Entscheidungen und evtl. sogar einen Tipp für uns ?

Wir versuchen jetzt erstmal mit der deutschen Botschaft dort in Kontakt zu treten um eine Möglichkeit zu finden einen schnelleren Weg einzuschlagen.

Was die Behörden hier mit einem machen würde einem auch keiner glauben :/
Erfahrungen konnte ich nur im Rahmen von Wefugees sammeln, neulich gab es hier einen ähnlich gelagerten Fall (****://tinyurl.***/y8yz5koj). Ich hatte damals empfohlen, sich an den Flüchtlingsrat Bayern zu wenden, der die von Dir beschriebene Praxis ebenfalls kritisch sieht. Kontakt: ****://tinyurl.***/jcaa2ze
Danke schonmal für die Antwort, wir werden mal den Flüchtlingsrat Bayern kontaktieren. Sobald es was neues gibt melde ich mir wieder !
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