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Guten Tag. Ich bitte um Beantwortung der folgenden Frage. Besten Dank im Vorraus und Dankeschön

Gilt subsidiärer Schutz, der in Italien gewährt wurde, auch in Deutschland? Der konkrete Fall: ein Pakistaner hat in Italien „Subsidiary Protection status“ für 5 Jahre erhalten. Kann er mit diesem Papier in Deutschland leben und arbeiten?
asked Mar 30, 2017 in Legal advice by Maxi | 2,099 views
Hallo Maxi, schön wieder von dir zu hören! Ich habe die Frage in ein anderes Subforum verschoben, da sie mir hier besser aufgehoben zu sein scheint. So wird es zudem anderen leichter gemacht, sie zu finden und Antworten zu geben.
Ich verlinke an dieser Stelle mal unsere beiden großartigen Rechtsanwälte @Marcel und @Steven , die dir wahrscheinlich am besten weiter helfen können.
Danke, und was bedeutet "verlinken"?
Hi Maxi. Durch das "@" vor ihrem Namen bekommen die beiden eine Benachrichtigung per Mail. Sobald sie Zeit finden, werden sie sich mit Deinem Fall befassen und eine Einschätzung hier im Thread posten :)
Dankeschön.
Nochmal zur Frage "Subsidiärer Schutz in Italien". Der junge Mann möchte in Deutschland leben, arbeiten, bleiben. Wenn ich eure Antworten richtig verstanden habe, geht das eigentlich nur durch eine Heirat mit einer deutschen Frau, es  gibt keinen anderen Weg. Sehe ich das richtig?
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen führt die Heirat mit einer Einheimischen als ein Beispiel für "besondere Gründe" für einen Umzug in ein anderes Land auf. Weitere Beispiele werden leider nicht genannt.
@Marcel hat in seiner Antwort ja noch von der Möglichkeit eines Schengen Visums gesprochen (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung). Das wären dann wohl die anderen Gründe, mit denen ein Umzug möglich wäre. Vielleicht hat er ja noch weiterführende Informationen für dich. Viele Grüße, Thorgen

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Hallo Maxi,

leider finde ich bei meinen Recherchen nur Informationen über die geltende Rechtslage aus deutscher Perspektive (sprich: was jemand (nicht) tun darf, der in Deutschland subsidiären Schutz gewährt bekommen hat). Wie die Regelungen aus italienischer Perspektive, mit dem Zielland Deutschland, aussehen, können uns vielleicht Marcel oder Steven sagen.

Hier jedenfalls die Infos, die ich bisher gefunden habe. Alles nachfolgende ist jedoch unter dem Vorbehalt zu lesen, dass ich über die Verallgemeinerbarkeit der Informationen für die gesamte EU nicht informiert bin.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen schreibt über die Rechte und Pflichteten Geflüchteter mit subsidiärem Schutz in Deutschland unter der Überschrift "Reisen und Umziehen" folgendes:

Reisen ins Ausland sind möglich, sofern eine gültiges Reisedokument oder ein Visum vorliegt. Sofern der Pakistani in deinem Fall also über einen Reisepass verfügt (worauf er nach Vergabe des Aufenthaltstitels auch in Italien ein Recht hat), kann er also nach Deutschland reisen. Diese Regelung sollte in beide Richtungen gelten.

Damit darf man sich in einem anderen EU Land allerdings bloß für drei Monate aufhalten. Und das auch nur solange keine Arbeit aufgenommen wird!

Bezüglich eines Umzugs schreibt der FR NDS, dass es schwierig ist, da die Aufenthaltserlaubnis nur im Aufnahmeland gilt. Bei besonderen Gründen (Heirat mit einem Staatsangehörigen des Ziellandes etc.) kann ein anderer Staat einen Umzug zulassen.

Somit gelten also immer die jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes, in das der Umzug stattfinden soll. Sprich: Deutschland.

Daher empfiehlt der Flüchtlingsrat, sich bei der Botschaft des betreffenden Landes über die genauen Bedingungen (Visumspflicht, Einwanderungsmöglichkeiten und anderes) zu wenden.

Botschafts- und Konsulatsadressen in Deutschland findet man beim Auswärtigen Amt:

****://***.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html

Quelle: https://***.nds-fluerat.org/leitfaden/10a-fluechtlinge-mit-aufenthaltserlaubnis-nach-25-abs-2-satz-1-alternative-2-aufenthg-subsidiaer-schutzberechtigte/10a-2-wohnen-umziehen-und-reisen/

Alles in allem sehe ich eher geringe Chancen, dass es in diesem Fall möglich sein wird, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Aber ich lasse mich da gerne korrigieren.

Ich hoffe, dass dir/euch diese Informationen zumindest ein bisschen weiter helfen. Mithilfe der Community werden wir die Sachlage sicherlich noch besser eingrenzen können.

Beste Grüße,
Thorgen
answered Mar 31, 2017 by Thor
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort. Damit und dem Link zu den Rechtsanwälten komme ich sicher weiter. Liebe Grüße Maxi
Das freut mich zu hören :) Berichte doch gerne zu gegebener Zeit an dieser Stelle, wie sich die ganze Sache letztendlich entwickelt. Das hilft uns immer, einzuschätzen, inwiefern unsere Antworten zielführend/hilfreich waren.
+5 votes

hallo Maxi,
 ich kann mich Thor nur anschließen. 3 Monate darf er sich in Deutschland aufhalten. Jedoch gilt der von Italien gewährte subsidiäre Schutz nur für Italien. Will er nach Deutschland ziehen, müsste er ein Schengen-Visum beantragen, dafür bräuchte er aber ein Visumsgrund (Arbeit, Studium, Familiennachzug). Er kann auch nicht nochmal Asyl in Deutschland beantragen.

answered Apr 3, 2017 by Marcel
Danke Marcel für die kompakte Zusammenfassung!
Dem Dank möchte ich mich anschließen. Vielen Dank.
Jetzt habe ich dazu mal eine Frage. Wenn er sich ja 3 Monate legal in Deutschland aufhalten kann, wie sieht es dann mit familiennachzug aus. Also wenn man geheiratet hat und zu seiner deutsche Frau möchte. Geht dass dann ohne weitere Papiere ? Seine einreise wäre ja somit legal
Um das Forum übersichtlich zu halten, würde ich vorschlagen, dass wir diese Frage hier weiterdiskutieren: https://***.wefugees.de/k/questions/2269 Viele Grüße, Thorgen
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