Hallo,
grundsätzlich wird auch bei geflüchteten Jugendlichen zwischen der Vormundschaft und einer Pflegschaft, also auch der möglichen Aufnahme in den eigenen Haushalt unterschieden. Der Onkel kann die Vormundschaft und die Pflegschaft/Betreuung für den Neffen beantragen. Als Vormund kann er -leider nur im Rahmen des Ausländer- oder Aufenthaltsrechts- entscheiden, ob der Neffe dann bei ihm leben soll. Ob im Rahmen der Betreuung dann Sozialleistungen gezahlt werden, ist eine andere Frage, auf jeden Fall kann das nicht pauschal verneint werden- auch deutsche Pflegeeltern bekommen ja Pflegegeld, bzw. die Jugendlichen Sozialleistungen. Die Verfahren zur Vormundschaft können langwierig sein. Zunächst sollte geklärt werden, ob es schon einen Amtsvormund gibt, wie weit das Clearingverfahren und welches Jugendamt wo für den Jungen zuständig ist. Mein Informationsstand ist, dass einige Bundesländer recht einfache Regelungen zur Überantwortung Jugendlicher an Verwandte haben, andere weniger fix sind. Zum Verfahren siehe hier:
****://***.diakonie.de/thema-kompakt-unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge-16189.html
In welchem Frankfurt lebt der Onkel? Hilfreich könnte auch die Kontaktaufnahme mit den Landeskoordinatoren des Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ****://***.b-umf.de/de/uber-uns/landeskoordinatoren sein, für Frankfurt in Brandenburg Brandenburg wäre das zunächst Berlin und für FFM Hessen. Die sind gut vernetzt und können ggf. weiter helfen, auf der Homepage gibt es auch jede Menge weiterer Infos. W
Viele Grüße
Heide